Anlaufstelle für Diskriminierung
Die nGbK hat gemäß ihrem Leitbild ein zweistufiges Verfahren in Bezug auf Diskriminierungserfahrungen entwickelt. Seit 2024 besteht ein vom Verein gewähltes Vertrauensteam, das in Fällen der Diskriminierung von allen Personen, die das Programm der nGbK besuchen oder mitgestalten, niederschwellig ansprechbar ist. Aufbauend auf eigenen Erfahrungshintergründen bieten die drei Mitglieder des Vertrauensteams eine Beratung in verschiedenen Sprachen an. Diese Anlaufstelle ist eine erste, vertrauliche Ebene, die auch anonym in Anspruch genommen werden kann. Das Vertrauensteam stellt darüber hinaus Informationen über externe Beratungsstellen wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die LADG-Ombudsstelle des Landes Berlin, Lesbenberatung/LesMigras, Insaan, Wildwasser, BIG, ADNB oder Sonntagsclub zur Verfügung.
In einem zweiten Schritt und unter Einbeziehung des Vertrauensteams kann bei Bedarf ein offizielles Beschwerdeverfahren in Gang gesetzt werden. Dieses besteht in der Meldung an Geschäftsführung und Präsidium und beinhaltet weitere Maßnahmen seitens der nGbK. Es werden Maßnahmen ergriffen, die darauf hinzielen, den jeweils spezifischen Vorfall einerseits unmittelbar aufzuarbeiten und andererseits ähnliche Fälle für die Zukunft zu verhindern. Mit Zustimmung der beschwerdeführenden Person kann nach Prüfung einer externen juristischen Beratungsstelle ein rechtlich reguliertes Verfahren eröffnet werden, dessen Verlauf nur punktuell beeinflusst werden kann.
Für Beschäftigte der nGbK besteht zudem eine Beschwerdestelle gemäß §13 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Beschweren können sich hier nGbK-Beschäftigte, die sich rassistisch oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen.